Verwalter

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) und der Teilungserklärung der Wohnanlage ist ein Verwalter zu bestellen (§ 26 WoEigG und § 27 der Teilungserklärung).

Im Laufe der Außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 05. Mai 2014 wurde gemäß Punkt 3 der Tagesordnung bis zum 31.12.2019 erneut als Verwalter bestellt:

- Kunze Immobilienverwaltung Mannheim GmbH

Diese Firma trägt inzwischen die Bezeichnung Immobilienverwaltung Hohenstatt GmbH.

Weitere Angaben gibt es über den Menüpunkt Verwalter.



Verwaltungsbeirat

Nach dem WoEigG und der Teilungserklärung der Wohnanlage ist ein Verwaltungsbeirat bestehend aus drei Wohnungseigentümern vorgesehen (§ 29 WoEigG und § 28 der Teilungserklärung).

Der aktuelle Beirat wurde in der Eigentümerversammlung am 29. September 2015 gewählt.

Weitere Angaben gibt es über den Menüpunkt Verwaltungsbeirat.



Ersatzzustellungsvertreter

Nach § 45 WoEigG ist von den Wohnungseigentümern ein Ersatzzustellungsvertreter und dessen Vertreter zu bestellen.

Ein entsprechender Beschluß wurde auf der Eigentümerversammlung am 08. September 2010 unter Punkt 10 einstimmig gefasst.

Weitere Angaben gibt es über den Menüpunkt Ersatzzustellungsvertreter.



Hausmeister

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschäftigt einen Hausmeister (in Vollzeit) und mehrere Personen für Reinigung und Außenanlagen (diese Arbeiten werden als geringfügige Beschäftigungen, auch Minijob genannt, ausgeführt).

Weitere Angaben gibt es über den Menüpunkt Hausmeister.



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