Verwaltersprechstunde
Nächster Termin für die monatliche Verwaltersprechstunde in der Wohnanlage:
• Derzeit sind die Termine hier nicht bekannt.
• Sehen Sie einfach ab und zu im Schaukasten an der Briefkastenanlage nach.
Ort: Hausmeisterbüro, Haus 30, Ebene 1K (Kellergeschoß)
Hausmeistersprechstunde
Die Hausmeistersprechstunde findet gemäß Aushang
statt.
Ort: Hausmeisterbüro, Haus 30, Ebene 1K (Kellergeschoß)
Wohnungseigentümerversammlung 2019
Die Eigentümerversammlung 2019 hat am Dienstag, 08. Oktober 2018 ab 18:00 Uhr im großen Saal der Gaststätte Zur Alten Turnhalle in Ludwigshafen Oggersheim stattgefunden.
Alle Punkte der Tagesordnung wurden behandelt. Beachten Sie als Eigentümer den Termin für die Fälligkeit von Nachzahlungen, die drei zusätzlichen Zahlungen für Oktober, November und Dezember 2019 und die Anpassung künftiger Hausgeld-Zahlungen nach dem Wirtschaftsplan.
Anpassung der Abfallgebührensatzung
Zum 01.01.2021 hat der Stadtrat die Erhöhung der Abfallgebühren um etwa 8,6 % beschlossen. Leute, achtet auf ordentliche Mülltrennung und noch besser auf Müllvermeidung!
Wasserschäden und Silikonfugen
Die Hausverwaltung macht in einem Anschreiben darauf aufmerksam, daß Silikonfugen im Laufe der Zeit undicht werden. Das ist nur eine Frage der Zeit, bis es so weit ist. Dann wird Wasser hinter die Küchenzeile, den Waschtisch oder die Dusch- oder Badewanne laufen und Schäden an der jeweiligen Wohnung und ihrer Einrichtung anrichten. Größere Schäden entstehen, wenn das Wasser gar in die Wand dahinter läuft, diese durchnässt und auch in den darunter liegenden Wohnungen Tapeten, Deckenanstrich, Möbel und dergleichen in Mitleidenschaft zieht.
Als Bewohner (egal ob als Mieter oder selbst nutzender Eigentümer) sollte man deshalb von Zeit zu Zeit genauer hinsehen und lieber früher als zu spät die Silikonfugen ersetzen lassen. Schmutz, Aufwand und Kosten sind viel geringer als das, was in Folge eines erst einmal aufgetretenen Wasserschadens ansteht. Als Eigentümer sollte man das ebenfalls für vermietete Wohnungen berücksichtigen.
Auch wenn Sie hier nur mitlesen und mit dieser Wohnanlage sonst nichts zu tun haben: Diesen Hinweis beherzigen kann auch Ihnen Geld sparen helfen.
Rauchwarnmelder
Ab August 2012 sind in Rheinland-Pfalz auch in alten Wohngebäuden Rauchwarnmelder (Rauchmelder) Pflicht. Für Neubauten hat das schon länger gegolten. Zuständig sind (Haus-)Eigentümer und Vermieter. Mindestens in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie den Fluren, die als Rettungswege dienen, sind solche Geräte vorgeschrieben. Dies ergibt sich aus der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Die Rauchwarnmelder müssen demnach so eingebaut und betrieben werden, daß Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Vernünftig war die Montage von Rauchmeldern schon immer. Doch nun kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Durch die gesetzliche Verpflichtung wird im Brandfall der Eigentümer oder Vermieter gegenüber dem Versicherer nachweisen müssen, daß die Vorschriften eingehalten wurden, weil sich für die Versicherer sonst eine einfache Möglichkeit ergibt, um Ersatzansprüche herum zu kommen.
Dabei geht es nicht nur um das Anbringen der Geräte. Nötig wird auch die Dokumentation, ob und wann die jährliche Funktions- und Sichtprüfung durchgeführt wurde. Letztlich ist es nicht mit dem Kauf von Baumarkt-Geräten getan, sondern es läuft auf die Beauftragung einer Fachfirma hinaus. Nachdem schon bei einer früheren Eigentümerversammlung dazu beraten wurde, wurde über die Vorgehensweise bei der Eigentümerversammlung 2012 ein Beschluß gefaßt. Die über die Verwaltung bestellten Geräte wurden inzwischen montiert.
SEPA-Lastschriftmandat - Formular
Im Downloadbereich ist das Formular SEPA-Lastschriftmandat (das, was früher Einzugsermächtigung genannt wurde) enthalten. Sie können es bei Bedarf ausdrucken und ausgefüllt an die Hausverwaltung schicken oder in der Verwaltersprechstunde (siehe oben) abgeben.
Eigentümerversammlung + Vertretungsvollmacht
Ab und zu wurde ich schon von Miteigentümern darauf angesprochen, daß sie mit dem einen oder anderen Ergebnis einer Abstimmung nicht zufrieden waren. Sie wären selbst ja nicht hingegangen, würden sich noch nicht auskennen und dergleichen mehr. Na sowas!
Hier mal meine Einschätzung dazu:
Als Eigentümer - und besonders als neuer Eigentümer - sollte man schon selbst zur Wohnungseigentümerversammlung gehen, um Informationen aus erster Hand zu erhalten, mit zu entscheiden und vielleicht Kontakte zu knüpfen. Nur im Ausnahmefall sollten Miteigentümer Vertretungsvollmachten erteilen. Geschickt wäre es dann, einen Miteigentümer zu bevollmächtigen, der vertrauenswürdig und kompetent genug erscheint, das Tun der anderen Beteiligten hinterfragen zu können. Keinen Ja-Sager und keinen Querulanten. Sie sind von der Arbeit eines Beiratsmitglieds überzeugt - dann kommt auch diese Person in Betracht. Ab und zu bekomme ich auch mal eine Vollmacht. Nochmals mein Vorschlag: selbst teilnehmen - das dürfte für alle Beteiligten gut sein.
Artikel in der Rheinpfalz
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In der Tageszeitung Die Rheinpfalz war am 14. März 2012 in der Sonderbeilage Ein Stadtteil im Wandel - Oggersheim ein Artikel über unsere Wohnanlage und diese Homepage enthalten. Der Artikel wurde von Frau Anette Konrad geschrieben. Ein großes Bild zeigt Haus 30 aus Richtung Kindergarten aufgenommen, ein kleineres Bild zeigt mich. Laut Wikipedia ist Die Rheinpfalz (www.rheinpfalz.de) mit einer verkauften Auflage von etwa 250.000 (inkl. Sonntagsausgabe) bzw. 240.630 Exemplaren (exkl. Sonntagsausgabe) die größte Tageszeitung der Pfalz (Rheinland-Pfalz). Ein Blick ins Protokoll des Webservers zeigte für den 14. und 15. März 2012 eine deutlich Zunahme der Zugriffe auf die Inhalte von www.moerike-hochhaus-ludwigshafen.de. |
Änderungen auf diesen Seiten
Von Zeit zu Zeit werden die einzelnen Seiten von www.moerike-hochhaus-ludwigshafen.de geändert und ergänzt. Allerdings passiert das nur in der verfügbaren Freizeit 'nebenher'. Und: mir müssen rechtzeitig die betreffenden Informationen bekannt sein. Und das ist oftmals nicht der Fall.
Website über Mosch-Hochhaus
Die bisher im Internet verfügbare Website mit Informationen über das Mosch-Hochhaus (Anschrift: Otto-Stabel-Straße 2-4, 67059 Ludwigshafen am Rhein, in der Innenstadt südwestlich des Berliner Platzes gelegen, ein Wohn- und Geschäftsgebäude in Stahlbetonskelettbauweise aus dem Jahr 1972 mit 275 Wohnungen) unter www.mosch-hochhaus.de wurden vom Betreiber "Mangels Interesse und Beteiligung bis auf weiteres stillgelegt". Schade drum, jedoch erklärlich.
Demnächst geht es diesen Seiten auch so.
Randbemerkung
Auch wenn der Spruch unter Programmierern ein alter Hut ist: Two hours of trial and error can save five minutes of manual reading hat sich auch beim Entstehen dieser Seiten schon bemerkbar gemacht.
Hinweis: die Bekanntgabe einer Neuregelung auf Facebook und Der Postillon, Vermieter könnten ab diesem Jahr auf Grundlage einer Gleichstellungsregelung zu Arbeitnehmern jährlich eine dreizehnte Monatsmiete bis zur Höhe von 65 vom Hundert der Nettomiete verlangen, ist reine Satire. Die Vorlage einer Verdienstbescheinigung, aus der hervorgeht, daß man selbst nur ein geringeres Weihnachtsgeld erhält - zur Begrenzung der Ansprüche des Vermieters - ist somit nicht erforderlich.
